
Das Vorhaben Supermarkt Seltendorf wurde, bevor es zu den ersten Protesten kam, ausschließlich im nichtöffentlichen Teil von Gemeinderatssitzungen behandelt. Am 25.3.2026 wurde die damit in Zusammenhang stehende Satzung zur Sicherung von Vorkaufsrechten an diversen Grundstücken für die Gemeinde erstmals im öffentlichen Teil einer Gemeinderatssitzung behandelt und in namentlicher Abstimmung mehrheitlich beschlossen. Der Gemeinderat hat hier zwar nicht rechtswidrig gehandelt, allerdings hätte ein derartiges Vorhaben dennoch unbedingt die Einbindung der Bevölkerung verlangt. So hätte u.a. die Emotionalität, die einzelne Einwohner in ihrem Protest bereits zeigten, vermieden werden können.
Im Amtsblatt Nr. 4/2026 ist auf Seite 4 der für den Supermarkt vorgesehene Standort ersichtlich (rote Markierung). Das nördliche kleinere Grundstück gehört der Gemeinde, das südliche größere Grundstück einer Erbengemeinschaft, welche wohl bzgl. des Verkaufs an den Investor gewillt sein soll.

Es ist festzustellen, dass der Supermarkt nicht in ein Gewerbegebiet gesetzt werden soll, sondern stattdessen mitten in ein kleines Dorf. Es ist weiterhin zu vermuten, dass der Bebauungsplan noch angepasst werden muss. Für ein solches Vorhaben ist eine Ausweisung der Grundstücke für eine Mischnutzung, wie sie schon besteht, wohl nicht ausreichend. An der Bürgerfragestunde am 25.3.2026 wurde auf Rückfrage mitgeteilt, dass für das Supermarktgebäude eine Fläche von etwa 800 m² vorgesehen ist. Dies entspricht wohl in etwa der Norma in Schalkau. In Seltendorf (ca. 270 Einwohner) soll ein diska Supermarkt entstehen.
Zusätzlich zu den naheliegenden Gründen für Einsprüche der Anwohner wie Ortsbild, Lärm, Licht, usw. gestaltet sich die wasserbauliche Situation problematisch. Zum einen steht in der Wiese regelmäßig Wasser, so dass zukünftig mit einer Überflutung von Kellern westlich der Supermarktes zu rechnen ist. Zum anderen gibt es westlich des Supermarktes einen verrohrten Bach mit starkem permanenten Wasserfluss und wohl zu kleinem Rohrdurchmesser. In diesen Bach leiten die gesamte Gemarkung Welchendorf und große Teile der Gemarkung Seltendorf ein. In Seltendorf gibt es aktuell keine zentrale Kläranlage. Im Thüringen Viewer ist der verrohrte Bach nicht auffindbar. Beim Kartendienst des TLUBN ist der Bach bis zu 100 Meter zu weit nördlich eingezeichnet. Der korrekte Verlauf ist vor Ort grob an den Standorten der Sichtschächte auf der Wiese erkennbar. Im Thüringen Viewer ist ersichtlich, dass ein großer Teil des für den Supermarkt vorgesehenen Areals für ein Trinkwasserschutzgebiet zumindest vorgesehen ist (Parkplatz, gelagerte Flüssigkeiten wie Heizöl, usw.). Des Gebiet ist bei Versicherern bzgl. der Starkregengefahr in die höchste Stufe IV eingestuft.




Der verrohrte Bach sollte wie folgt berücksichtigt werden:
- Erfassung und Kartierung des tatsächlichen Verlaufs
- Erhöhung des Rohrdurchmessers oder alternativ Freilegung des Baches
- Zusage der Kostenübernahme für zukünftige Schäden bei den Anwohnern, welche durch Verstopfung des Rohres entstanden sind, durch die Gemeinde als Gläubiger, wenn Investor oder Betreiber nicht zahlen sollten
- Entsprechende Berücksichtigung für das Abwasser (nicht nur Regenwasser) des versiegelten Parkplatzes
- Entsprechende Berücksichtigung für betreffende im Supermarkt eingelagerte oder befindliche Flüssigkeiten
Weiterhin könnte die recht unmittelbare Nähe zur Kreuzung nach Rabenäußig und Döhlau/Roth als problematisch betrachtet werden.
Wirtschaftlichkeit, Investor, tatsächlicher Bedarf
Entfernung vom geplanten Supermarkt Seltendorf zu Supermärkten in Mengersgereuth-Hämmern, Schalkau und Sonneberg, jeweils mit dem PKW über die B89
- Netto Schalkau: 4,5 km
- Norma Schalkau: 5,3 km
- Tegut Mengersgereuth-Hämmern: 6,5 km – Zukunft des Supermarktes ungewiss
- Kaufland Sonneberg: 8,3 km
- Marktkauf Sonneberg: 12,5 km
Wer einmal auf dem Weg zum Supermarkt oder Discounter im Auto sitzt, fährt auch diese kurzen Entfernungen.
Im Gemeindegebiet haben sich bereits Supermärkte in Effelder und Grümpen als unwirtschaftlich erwiesen und wurden wieder geschlossen. Der ehemalige Tegut Supermarkt in Effelder lag nahezu direkt an der B89. Die Zukunft des Tegut Supermarktes in Mengersgereuth-Hämmern muss aktuell als ungewiss bezeichnet werden.
Investoren bauen neue Supermärkte wohl nur noch an Bundesstraßen. Dies kann mit der Siedlungsstruktur der Gemeinde Frankenblick nicht in Einklang gebracht werden, insbesondere weil Rauenstein und der Ortskern von Mengersgereuth-Hämmern nicht an der B89 liegen. Diese Erkenntnis hätte schon vor Jahren eine intensive Beschäftigung mit dem Konzept der Dorfläden bewirken und erzwingen müssen. Es gibt recht stichhaltige Hinweise darauf, dass sich die Gemeinde bisher nur eher oberflächlich damit beschäftigt hat.
Die Ansiedlung von Lebensmittelgeschäften sollte zu allererst nach den Bedürfnissen der älteren und anderweitig eingeschränkten Einwohner ausgerichtet sein. Hier gibt es in der Gemeinde Frankenblick den größten Bedarf in drei Hauptorten Effelder, Mengersgereuth-Hämmern und Rauenstein. Für die kleineren Ortsteile sind mobile Läden ausreichend.
Der Dorfladen in Judenbach hat sehr gute Erfahrungen mit einer 24-Stunden-Einkaufsmöglichkeit gemacht. Der Zutritt in den Dorfladen wird hierfür über Kundenkarten ermöglicht. So werden u.a. Kunden erreicht, welche nicht gerne in Supermärkten einkaufen gehen oder kaum zu den üblichen Öffnungszeiten einkaufen gehen können.
Es ist damit zu rechnen, um nicht zu sagen sehr wahrscheinlich, dass sich der Supermarkt in Seltendorf nach Bezug der Fördermittel und dem Ende der Abschreibung als unwirtschaftlich erweist, geschlossen und zur Bauruine wird. Hieraus begründet sich der Hauptgrund für den Protest und den Widerstand.
Es gibt zudem offensichtlich in unserer Region keinen einzigen Supermarkt oder Discounter in einem Ort mit weniger als 1.000 Einwohnern, welcher zudem maximal 100 Meter von einer Bundesstraße entfernt ist (KI-Anfrage). Sollte der Supermarkt in Seltendorf dennoch wirtschafltich sein, wäre dies also ein Novum.
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Einspruchsmöglichkeiten für die Anwohner
… gibt es vermutlich bei folgenden Vorgängen während der öffentlichen Einsichtnahme:
- geänderter Bebaungsplan
- Bauantrag
Eine lose Gruppe von Anwohnern bereitet sich aktuell bereits gemeinschaftlich darauf vor. Die Einsprüche müssen von jedem Anwohner separat eingebracht werden. Einspruchsberechtige Anwohner sind diesbezüglich nicht nur die direkten Anlieger bzw. Nachbarn der betreffenden Grundstücke, auf denen der Supermarkt errichtet werden soll.
Bürgerbegehren
Parallel dazu werden zwei Bürgerbegehren ausgearbeitet. Sollte das Bürgerbegehren „Dorfläden für Frankenblick“ zugelassen werden, hat es ab dem Zeitpunkt der Zulassung aufschiebende Wirkung.
Öffentlichkeitsarbeit
Der Ortsverband Frankenblick der ÖDP hat sich bereits wiederholt mit Pressemitteilungen zum Thema Supermarkt Seltendorf zu Wort gemeldet. Der Inhaber dieser Webseite ist der Vorsitzende des ÖDP-Ortsverbandes.
„Historie des Widerstands“
Hier berichtet der Inhaber dieser Webseite vorrrangig über seinen eigenen Einsatz gegen den Supermarkt.
12.3.2026 Schreiben an die Parteien und Wählergruppen im Gemeinderat Frankenblick
Ankündigung Bürgerbegehren und Angebot zum Dialog – Download
Ergebnis: Keine Rückmeldung von den Mitgliedern des Gemeinderates bzgl. Bürgergehren zur Schaffung von Ortsteilräten in der Gemeinde. An der Bürgerfragestunde vor der Gemeinderatssitzung am 12.5.2026, also nach zwei Monaten, bot die Bürgermeisterin an, einen Gesprächstermin mit ihr auszumachen.
17.3.2026 Schreiben an Landesverwaltungsamt und Landsamt für Umwelt, Bauen und Naturschutz
Anmeldung wasserbaurechtlicher Bedenken – Download
Ergebnis: Alle Schreiben wurden an die zuständigen Ämter und Behörfden im Landratsamt Sonneberg weitergeleitet. Es fand Austausch per E-Mail und Telefon statt. Die Information bzgl. Bauvorabanfrage erwies sich als falsch. Der verrohrte Bach findet sich im Kartendienst des TLUBN, ist dort allerdings falsch eingezeichnet. Es hat offensichtlich Ende April/Anfang Mai eine Begehung der Verwaltung vor Ort gegeben.
31.5.2026 Eingabe an Gemeindeverwaltung und Landratsamt
Hinweise und Einwendungen zur geplanten Einbeziehungssatzung – Download