
Entwurf
Die Unterzeichner beantragen einen Bürgerentscheid gemäß § 17 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in Verbindung mit § 11 Absatz 1 Thüringer Gesetz über das Verfahren bei Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid (ThürEBBG) zu folgender Fragestellung:
Soll die Gemeinde Frankenblick zukünftig folgende strategische Ziele für die Ansiedelung von Lebensmittelgeschäften verfolgen?
- Zukünftig wird für das Gemeindegebiet nicht mehr die Neuansiedelung von Supermärkten und Discountern angestrebt.
- Für die drei Hauptorte der Gemeinde – Effelder, Mengersgereuth-Hämmern, Rauenstein – wird jeweils die Einrichtung eines Dorfladens angestrebt. Für den größten Ortsteil Mengersgereuth-Hämmern kann die Ansiedlung von zwei Dorfläden angestrebt werden.
- Die Dorfläden sind möglichst zentral gelegen in den Ortsteilen einzurichten. Sie sollen möglichst barrierefrei zugänglich sein.
- Für die Einrichtung von Dorfläden werden sowohl privatwirtschaftliche und genossenschaftliche Betreiber als auch Vereine unterstützt. Genossenschaften und Vereine werden vorrangig unterstützt. Privatwirtschaftliche Betreiber sollen ihren Hauptsitz vorzugsweise in der Gemeinde Frankenblick oder zumindest im Landkreis Sonneberg oder einem Nachbarlandkreis haben. Ein gemeinsamer Betreiber für alle Dorfläden im Gemeindegebiet wird angestrebt.
- Für alle anderen Ortsteile der Gemeinde wird die Versorgung durch mobile Dorfläden angestrebt.
- In den Dorfläden sollen bevorzugt regionale Produkte angeboten werden.
Begründung
Für mobile Bürger der Gemeinde sind die bestehenden Supermärkte in Sonneberg und Schalkau gut mit dem privaten PKW erreichbar. Aktuell besteht auch noch ein Supermarkt im Gemeindegebiet in Mengersgereuth-Hämmern, dessen Zukunft jedoch ungewiss ist. Eine weitere Ansiedelung von Supermärkten in der Gemeinde ist daher nicht notwendig.
Stattdessen ist die Versorgung der nichtmobilen Bürger zu verbessern und zu gewährleisten. Hier besteht für die Gemeinde Frankenblick der tatsächliche Handlungsbedarf.
Die einzelnen Dorfläden müssen nicht ganztägig und an allen Werktagen geöffnet sein. Zusätzlich zum normalen Einkauf ist jedoch eine 24-Stunden-Nutzung per Selbstbedienung mit Kundenkarte für die Zutrittssteuerung realisierbar. Mit einem solchen Konzept wird u.a. der Dorfladen in Judenbach seit vielen Jahren erfolgreich betrieben.